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Ausbildung


Eine kleine Führung durch den Kosmetikerinnen-Ausbildungs-Dschungel

  • Staatlich geprüfte Kosmetiker/in
    Die Kosmetikerin hat eine staatliche Ausbildung (in einer staatlichen Berufsschule) und eine Lehre in einem Kosmetikinstitut bei einer Kosmetik-Meisterin genossen.
    Diese Ausbildung ist in Deutschland relativ rar, war früher jedoch in den neuen Bundesländern Standard.
    Die Prüfung wurde vom Regierungspräsidium (früher Oberschulamt) abgenommen. Die Kosmetikerin erhält eine Urkunde.
     

  • Staatlich anerkannte Kosmetiker/in
    Die Kosmetikerin hat eine Ausbildung an einer privaten, staatlich anerkannten Berufsschule genossen.
    Die Inhalte der Ausbildung und der Prüfung unterliegen den Regeln des Oberschulamt und werden von dort kontinuierlich geprüft.
    Ein/e Studienrat/-rätin ist zur Prüfung anwesend. Ein Arzt ist an der Ausbildung beteiligt.
    Dauer: 1 Jahr Vollzeit oder 2 Jahre Abendschule. Die Ausbildungszeit muss in der Urkunde erwähnt werden.
    Die Kosmetikerin erhält eine Urkunde.
     

  • Fachkosmetiker/in
    Die Kosmetikerin hat eine Ausbildung an einer privaten Schule genossen oder einem Firmenkurs teilgenommen.
    Auch Fernkurse und Wochenendkurse zählen zu dieser Ausbildungsart.
    Die Dauer variiert stark: von 1 Wochenende bis zu 1 Jahr Teilzeitausbildung.
    Die Kosmetikerin erhält eine Urkunde. Die Ausbildungszeit muss in der Urkunde erwähnt sein.
     

  • "Diplom-Kosmetikerin" - "Kosmetologen"
    Ein Diplom wird nur von einer Hochschule ausgestellt.
    Das Studienfach Körperpflege (Kosmetologie) ist noch relativ jung. Es umfasst die Fächer Chemie, Biochemie, Technik (z.B. Galenik), Medizin (Teile), Dermatologie und Didaktik.
    Regelstudienzeit: 9 Semester
    Sollte sich eine Kosmetikerin als Diplom-Kosmetikerin oder Kosmetologin ausgeben und kein Diplom einer Hochschule (Universität, Fachhochschule) vorweisen können, ist Vorsicht geboten!
    Kosmetologen arbeiten in der Regle nicht in einem Kosmetik-Institut. Sie sind z.B. als Berater für Kosmetika-Hersteller, im Schulungsbereich oder im allgemeinen Consulting-Bereich tätig.
     

  • Podologie 
    Sie haben eine 1-jährige Ausbildung (Vollzeit) absolviert in denen u. a. schwerwiegende Stoffwechselkrankheiten (z.B. Diabetes),
    Hautkrankheiten (Warzen, Pilz, Nagelfehlbildungen) und orthopädischen Krankheiten (z.B. Fußmissbildungen) geschult wurden.
    Die Prüfung wird von einem Arzt abgenommen.
    Podologen sind die "echten" Medizinischen Fußpfleger.
     

  • Fachfußpflege (früher med. Fußpflege)
    Fachfußpfleger/in ist die Fachbezeichnung der Fußpfleger/innen, die einen Kurs in medizinischer Fußpflege besucht haben.
    (Dauer i.d.R. 3 - 6 Monate in einer privaten Teilzeitschule).
    Der Umgang mit Schrunden, Hühneraugen, eingewachsenen Fußnägeln etc. wird besonders beachtet.
    Die Berufsbezeichnung "Med. Fußpflege" ist nicht zulässig.
     

  • Pediküre
    ist Bestandteil der Kosmetikerinnen-Ausbildung.
    Die Pediküre ist die Pflege-Behandlung des gesunden Fußes.
    Spezielle Anwendungen sind nach den entsprechenden Kursen (mit Zertifikat) möglich.