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Ausbildung
Eine kleine Führung durch den Kosmetikerinnen-Ausbildungs-Dschungel
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Staatlich geprüfte Kosmetiker/in Die Kosmetikerin hat eine staatliche Ausbildung (in einer
staatlichen Berufsschule) und eine Lehre in einem Kosmetikinstitut bei einer
Kosmetik-Meisterin genossen.
Diese Ausbildung ist in Deutschland relativ
rar, war früher jedoch in den neuen Bundesländern Standard. Die Prüfung wurde vom
Regierungspräsidium (früher Oberschulamt) abgenommen.
Die
Kosmetikerin erhält eine Urkunde.
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Staatlich anerkannte Kosmetiker/in Die Kosmetikerin hat eine Ausbildung an einer privaten, staatlich
anerkannten Berufsschule genossen. Die Inhalte der Ausbildung und der Prüfung
unterliegen den Regeln des
Oberschulamt und werden von dort kontinuierlich geprüft. Ein/e Studienrat/-rätin
ist zur Prüfung anwesend. Ein Arzt ist an der Ausbildung beteiligt. Dauer: 1 Jahr Vollzeit oder 2 Jahre Abendschule.
Die Ausbildungszeit muss in der Urkunde erwähnt werden.
Die Kosmetikerin erhält eine Urkunde.
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Fachkosmetiker/in Die Kosmetikerin hat eine Ausbildung an einer privaten Schule genossen
oder
einem Firmenkurs teilgenommen.
Auch Fernkurse und Wochenendkurse zählen zu dieser Ausbildungsart. Die
Dauer variiert stark: von 1 Wochenende bis zu 1 Jahr Teilzeitausbildung. Die Kosmetikerin erhält eine Urkunde.
Die Ausbildungszeit muss in der Urkunde erwähnt sein.
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"Diplom-Kosmetikerin" - "Kosmetologen" Ein Diplom wird nur von einer Hochschule ausgestellt.
Das Studienfach Körperpflege (Kosmetologie) ist noch relativ jung. Es umfasst die
Fächer
Chemie, Biochemie, Technik (z.B. Galenik), Medizin (Teile), Dermatologie und
Didaktik. Regelstudienzeit: 9 Semester Sollte sich eine Kosmetikerin als Diplom-Kosmetikerin oder Kosmetologin ausgeben
und kein Diplom einer Hochschule (Universität, Fachhochschule) vorweisen können, ist Vorsicht geboten!
Kosmetologen arbeiten in der Regle nicht in einem Kosmetik-Institut. Sie
sind z.B. als Berater für Kosmetika-Hersteller, im Schulungsbereich oder im
allgemeinen Consulting-Bereich tätig.
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Podologie
Sie haben eine 1-jährige Ausbildung (Vollzeit) absolviert in denen u. a.
schwerwiegende Stoffwechselkrankheiten (z.B. Diabetes),
Hautkrankheiten (Warzen, Pilz, Nagelfehlbildungen) und orthopädischen
Krankheiten (z.B. Fußmissbildungen) geschult wurden. Die Prüfung wird von einem Arzt abgenommen.
Podologen sind die "echten"
Medizinischen Fußpfleger.
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Fachfußpflege (früher med. Fußpflege) Fachfußpfleger/in ist die Fachbezeichnung der Fußpfleger/innen, die einen
Kurs in medizinischer Fußpflege besucht haben.
(Dauer i.d.R. 3 - 6 Monate in
einer privaten Teilzeitschule).
Der Umgang mit Schrunden, Hühneraugen,
eingewachsenen Fußnägeln etc. wird besonders beachtet.
Die Berufsbezeichnung "Med. Fußpflege" ist nicht zulässig.
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Pediküre
ist Bestandteil der Kosmetikerinnen-Ausbildung. Die Pediküre ist die
Pflege-Behandlung des gesunden Fußes.
Spezielle Anwendungen sind nach den
entsprechenden Kursen (mit Zertifikat) möglich.
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